Rüstung in Bremen

Vorlage für die Sitzung des Senats am 12.05.2020 „Waffen- und Munitionsexporte über die Bremischen Häfen im Jahr 2019“

(Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

A. Problem
Die Fraktion DIE LINKE hat die im beiliegenden Entwurf der schriftlichen Antwort des Senats an die Bremische Bürgerschaft zitierte Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.

B. Lösung
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen schlägt die Beantwortung entsprechend dem beigefügten Antwortentwurf vor.

C. Alternativen

Keine Alternativen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen sind nicht absehbar.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage wurde mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Nach Beschlussfassung steht einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister nichts entgegen.

G. Beschlussvorschlag
Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 16.04.19 einer schriftlichen Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu.

Die Antwort ist dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zuzuleiten.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 01.04.2020

„Waffen- und Munitionsexporte über die Bremischen Häfen im Jahr 2019“

Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

Waffen, Munition und Rüstungsgüter, die über Bremische Häfen umgeschlagen werden, sind als solche nicht vollständig in den landesrechtlichen Vorschriften erfasst (Hafenbetriebsgesetz, Hafenordnung).
Im Informationssystem der Bremischen Häfen muss allerdings der Umschlag von Gefahrgütern gespeichert werden. Bestimmte Waffensysteme wie Torpedos oder Raketen und diverse Arten Munition können so abgefragt werden.
Regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft haben ergeben, dass in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2011 bis 2018 rund 7.700 Container mit 100.000 Tonnen Munition und Gefahrgütern aus dem Rüstungsbereich für den Export umgeschlagen worden sind.

Wir fragen den Senat:

  • Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden im Jahr 2019 landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei verpackten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen, Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDG-Klasse und UN-Nummer)?

  • In wie vielen Container wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern umgeschlagen (bitte in TEU)?


  • In Drucksache 19/1889 (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-11-01_Drs-19-1889_dd797.pdf) konnte der Senat Angaben über die Zielorte von Gefahrgut-Exporten über Bremische Häfen machen (Antwort 7). In welchen Zielländern liegen die Entladehäfen der hier aufgelisteten Gefahrgutexporte?



Download: Anhang - ausgewählte Gefahrgüter aus der IMDG-Liste.



Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Bundesregierung trifft die Entscheidungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz. Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag halbjährig einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderhalbjahr aufgezeigt, sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden. Zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern einerseits und gefährlichen Gütern andererseits gibt es keinen direkten Zusammenhang. Es gibt eine Vielzahl von Rüstungsgütern, die vom Gefahrgutrecht nicht erfasst werden, beispielsweise Panzer, die ohne Munition verschifft werden oder elektronische Raketenleitsysteme. Andererseits ist nur ein geringer Anteil der unter den Gefahrklassen 1 und 2 beförderten Güter überhaupt Rüstungsgut.

Datenerfassungen für Gefahrguttransporte sind generell im Gefahrgutbeförderungs-recht (Bundesrecht) nicht vorgeschrieben. Alle Gefahrgüter der Klassen 1 und 2 unterliegen der Meldeverpflichtung nach §§ 41 ff. der bremischen Hafenordnung. Die Meldeinhalte sind mit der auf europäischem Recht beruhenden Anlaufbedingungsverordnung harmonisiert. Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch Übertragung von Datensätzen in standardisierter Form. Die erhobenen Daten dienen allein der Planung und Durchführung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen. Die Datenerhebung durch die Hafenbehörde ist zweckgebunden zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und Unfallbekämpfung. Insoweit sind nur die Daten über die aktuell im Hafen bereitgestellten gefährlichen Güter erforderlich. Die Daten sind so lange vorzuhalten, wie die Reise des Schiffes andauert, um bei einem Unfall Auskunft geben zu können.

Entsprechende Informationen über die Gesamtsituation bei Waffen- und Munitionstransporten sowie für Zwecke der politischen Bewertung dieser Exporte können dem jeweiligen Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter entnommen werden.


  • Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden im Jahr 2019 landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei verpackten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen, Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDG-Klasse und UN-Nummer)?

    Die Informationen zu den abgefragten UN-Nummern sind der folgenden Liste zu entnehmen. Der Erhebungszeitraum umfasst das Jahr 2019 vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Ladungen als Massengut wurden bezogen auf die angefragten UN-Nummern in den Bremischen Häfen nicht umgeschlagen. Bei der Übersicht handelt es sich nur um Güter, die landseitig per LKW oder Bahn zum Export in das Hafengebiet eingebracht wurden.

    In der Spalte „Anzahl CTU“ (CTU=Cargo Transport Unit) ist die Anzahl der Container aufgeführt.  
    In der Spalte „IMDG Klasse“ ist auch die Unterklasse und die Verträglichkeitsgruppe dargestellt.
    In der Spalte „Bruttomasse in kg“ ist das Gewicht der verpackten gefährlichen Güter inklusive der Masse der Verpackung aufgeführt.
    In der Spalte „Nettoexplosivmasse in kg“ sind die Angaben über die Masse des Explosivstoffs enthalten, z. B. Schwarzpulvermenge in Patronenhülsen.

    Download: angehängte Güterliste

  • In wie vielen Container wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern umgeschlagen (bitte in TEU)?

    Es wird keine Angabe in TEU (Twenty-foot Equivalent Unit) generiert, da diese Daten nicht erfasst werden. Es sind aber in Spalte „Anzahl CTU“ (CTU = Cargo Transport Unit) die Anzahl der Container aufgeführt.


  • In Drucksache 19/1889 (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-11-01_Drs-19-1889_dd797.pdf) konnte der Senat Angaben über die Zielorte von Gefahrgut-Exporten über Bremische Häfen machen (Antwort 7). In welchen Zielländern liegen die Entladehäfen der hier aufgelisteten Gefahrgutexporte?

    Die Entladehäfen der hier aufgelisteten Gefahrgutexporte liegen in folgenden Zielländern:
    1. USA,
    2. Island,
    3. Singapur,
    4. Südafrika,
    5. Mexiko,
    6. Vereinigte Arabische Emirate,
    7. Marokko.
    Siehe auch Antwort zu Frage 1.

Erstellt am: 12.05.2020
09:16:19
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