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28 Organisationen fordern ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz mit Verbandsklagerecht
Berlin/Bremen. Ein breites Bündnis von 28 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter das Bremer Friedensforum, fordert die Mitglieder des Bundessicherheitsrates und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien in einem Offenen Brief dazu auf, ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz mit einem Verbandsklagerecht zu schaffen.
Die unterzeichnenden Organisationen dringen darauf, dass das derzeit erarbeitete Rüstungsexportkontrollgesetz dem Zweck dient, das Friedensgebot des Grundgesetzes umzusetzen, Abrüstung zu fördern und menschliches Leid zu vermindern. Dazu muss u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, dass für jedes Land und bei Verstoß gegen jedes Kriterium des Gemeinsamen Standpunktes der EU Rüstungsexportgenehmigungen unabhängig von dem konkreten Rüstungsgut abgelehnt werden können. Die vorgesehene Möglichkeit dieses grundsatzbasierten Ansatzes bei Menschenrechtsverletzungen in Drittländern in den Eckpunkten zum Rüstungsexportkontrollgesetz wird entsprechend begrüßt, muss jedoch konsequent ausgeweitet werden.
Zudem fordern die unterzeichnenden Organisationen nachdrücklich die Einführung eines Verbandsklagerechts. Rüstungsexportgenehmigungen müssen juristisch daraufhin überprüft werden können, ob sie rechtmäßig im Rahmen des Rüstungsexportkontrollgesetzes erteilt worden sind. Ohne diese Kontrollmöglichkeit ist die Glaubwürdigkeit des Gesetzesvorhabens mehr als fraglich. Darüber hinaus muss in dem Rüstungsexportkontrollgesetz ein Exportverbot von Kleinwaffen und leichten Waffen nach der UN-Definition verankert werden, da die derzeit angewendete EU-Definition von Kleinwaffen den größten Teil der insgesamt exportierten Handfeuerwaffen nicht erfasst.
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Foto: UN Photo / Mark Garten
Erstellt am: 16.12.2022
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